Wen wir fördern
Förderung
Wen wir fördern
- Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr
- Kinder, deren Eltern staatliche Leistungen bekommen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag)
- Kinder, deren Eltern knapp über diesem Regelsatz liegen
Fällt es Ihnen schwer, Ihrem Kind die Förderung zukommen zu lassen, die Sie ihm wünschen? Dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Ein unbürokratischer, schneller Ablauf ist uns sehr wichtig, ebenso wie eine diskrete und vertrauensvolle Bearbeitung.
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Email.

